Garantiebedingungen
Diese Informationen beschreiben gesetzliche Gewährleistungsrechte und den Umgang mit freiwilligen Garantieangaben, soweit eine solche Garantie ausdrücklich für ein Produkt angegeben wird.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB bleiben bestehen. Für Verbrauchsgüterkäufe gelten ergänzend §§ 474 ff. BGB.
Diese Rechte gelten unabhängig von einer freiwilligen Garantie.
2. Abgrenzung von Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz und betrifft Mängelrechte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erklärung, die nur gilt, wenn sie ausdrücklich für ein Produkt angegeben wird.
3. Garantieangebot
Eine freiwillige Garantie wird nur gewährt, wenn sie in der jeweiligen Produktbeschreibung oder in gesonderten Garantieangaben ausdrücklich genannt ist.
Wenn keine freiwillige Garantie angegeben ist, bestehen ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4. Garantiegeber
Soweit eine freiwillige Garantie ausdrücklich angegeben wird, ist der dort genannte Garantiegeber maßgeblich.
Wenn kein gesonderter Garantiegeber genannt wird, entsteht keine freiwillige Garantie.
5. Laufzeit
Die Laufzeit einer freiwilligen Garantie richtet sich ausschließlich nach den ausdrücklich angegebenen Garantiebedingungen des jeweiligen Produkts.
Eine nicht genannte Laufzeit wird nicht angenommen.
6. Umfang
Der Umfang einer freiwilligen Garantie richtet sich nach der jeweiligen ausdrücklichen Garantieangabe.
Die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB wird dadurch nicht eingeschränkt.
7. Möbeltypische Eigenschaften
Bei Möbeln können materialbedingte Eigenschaften auftreten. Dazu gehören natürliche Strukturabweichungen, geringfügige Farbabweichungen, Maßtoleranzen, Oberflächenunterschiede oder Veränderungen durch Nutzung und Umgebungseinflüsse.
Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
8. Ausschlüsse bei freiwilliger Garantie
Soweit eine freiwillige Garantie besteht, können normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Pflege, äußere Einwirkungen, Feuchtigkeitsschäden oder Schäden durch unzureichende Verpackung beim Rücktransport ausgeschlossen sein, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
9. Antragstellung
Anfragen zu Gewährleistung oder freiwilliger Garantie können über die unten genannten Kontaktdaten eingereicht werden.
Die Anfrage sollte Bestellnummer, Beschreibung des Sachverhalts, Fotos, Angaben zur Nutzung und vorhandene Unterlagen enthalten.
10. Prüfung
Nach Eingang der Anfrage wird geprüft, ob ein gesetzlicher Mangel oder eine ausdrücklich gewährte freiwillige Garantie betroffen ist.
Bei Möbeln können Fotos von Originalverpackung, Schutzmaterialien, Transportverpackung, beschädigten Stellen oder Bauteilen erforderlich sein.
11. Kein Ausschluss gesetzlicher Rechte
Diese Informationen ersetzen nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und schränken sie nicht ein.
12. Kontakt
E-Mail: dispatch@tavoraiahome.com
Telefon: +81 (808) 912 70 33
Adresse: 2-17-6 NAKASHO OTSU-SHI SHIGA 520-0837 JAPAN
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